Wahlarzt

Wahlärzte sind Ärzte ohne Kassenvertrag. Sie können sich daher mehr Zeit für Ihre Patienten nehmen. Die Honorarnote können Sie anschließend bei Ihrer Krankenkasse einreichen, es besteht die Möglichkeit, dass ein Teil der Kosten zurückerstattet wird.
 
Privatversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für Untersuchung und Behandlung!

"Mit den Kräften der Natur die Selbstheilung mobilisieren!"

Univ.-Prof. Dr. Martin Nuhr