Honorar
Ich habe keine Verträge mit den Krankenkassen. Ich führe meine Ordination als Wahlarztpraxis; dies bedeutet, dass Sie für die Untersuchung und Erstellung eines Therapiekonzeptes bezahlen müssen. Es besteht auch die Möglichkeit mit Bankomat zu bezahlen.
Sie können die Honorarnote anschließend bei Ihrer Krankenkasse einreichen und können einen Teil davon zurückerhalten. Es besteht darauf aber kein Rechtsanspruch. Privatversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für die Untersuchung


